Flagge Serbien und Montenegro

SERBIEN   (Transit)

Informationen von A - Z

© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 05.12.2007

Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen Reisen
( 2x in 2005) gemacht haben. Diese lassen sich unter Umständen nicht verallgemeinern.
Aktuelle Informationen finden sich auch in den entsprechenden Internetforen:
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Informationen über die befahrene Transit-Route Beograd - Nis - Sofia/Skopje finden Sie HIER

Aktuelle Lage  / Sicherheit

DEZ 2007

Links

JUL 2005

Allgemeines zu Land und Leuten

 

Literatur  / Landkarten

 

Anreise  / Fähr- bzw. Flugverbindungen

SEP 2005

Mobilfunk / Telefon

SEP 2005

Einreise  / Zollformalitäten / Strafrecht

DEZ 2007

Nützliches (Notfallnummern, Wetter, Uhrzeit, Strom,....)

JUL 2005

Geld

DEZ 2007

Übernachtung  / Camping

SEP 2005

Gesundheit / Medizinische Hinweise

DEZ 2007

Verkehr  / Straßen  / Maut

DEZ 2007

GPS  / Orientierung / Navigation

 

Versicherungen

SEP 2005

Haustiere

 

Versorgung

DEZ 2007

Leihwagen

 

   

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Aktuelle Lage /
Sicherheit
 




l 28.11.2007: Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
 

Innenpolitische Lage

Die Lage im Kosovo bleibt noch immer angespannt. So ist es bei Demonstrationen in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Auch in der näheren Zukunft ist in Verbindung mit dem Kosovo-Statusprozess von Demonstrationen auszugehen. Die Sicherheitslage kann sich daher rasch ändern. Von individuellen, ohne Betreuung von ortsansässigen Gastgebern durchgeführte Reisen wird nach wie vor abgeraten.

Insbesondere bei Reisen nach Serbien nach dem 10. Dezember 2007 wird zu Wachsamkeit geraten und empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. An diesem Tag soll dem VN-Generalsekretär ein Bericht zu den laufenden Verhandlungen über den zukünftigen völkerrechtlichen Status des Kosovo vorgelegt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass es nach dem 10. Dezember zu Spannungen kommt, von denen auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein könnten.

Auch in Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Im Falle von Unruhen im Kosovo ist ein Übergreifen auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Kriminalität

Bei Nachtfahrten durch Serbien (einschließlich Kosovo) besteht ein erhöhtes Risiko: U. a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

Fahrzeuge sollten wegen häufiger Diebstähle und Aufbrüche möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Im gesamten Kosovo besteht außerhalb der (und z. T. unmittelbar neben den) ständig befahrenen Straßen und Wegen Minengefahr.

In Serbien sowie im Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig.

Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit sollten gemieden werden.

Kfz-Unfälle

Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, dass für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend gänzlicher Verzicht empfohlen!

 



Anreise /
Fährverbindung /
Flugverbindung
 




Informationen über die Nachbarländer Slowenien und Kroatien, bzw. Bulgarien und Mazedonien 
finden Sie auf den jeweiligen Länderseiten.



Einreise /
Zollformalitäten
 

 

1)   Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 28.11.2007)


l
Pass / Visa:
 

Für die Einreise nach Serbien besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit Bundespersonalausweis ist in der Regel nicht möglich. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die serbischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss.

Der Kinderausweis nach altem Vordruck bzw. der neue Kinderpass werden zur Einreise nach Serbien (einschließlich Kosovo) uneingeschränkt anerkannt, für die Einreise in den Kosovo bzw. bei Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt..

Im Einzelnen verfügen Serbien und der Kosovo über unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen:

  • In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei (Achtung: Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte im Kosovo angerechnet!). Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.

  • Die Einreise in den Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.Da an der administrativen Grenze zwischen dem Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern bei der Einreise in den Kosovo ein Stempel der UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird Reisenden an der administrativen Grenze zwischen dem Kosovo und Innerserbien von den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert.

Insbesondere Transitreisende durch Serbien, etwa mit Reiseziel Griechenland oder Türkei, werden dringend darauf hingewiesen, dass für deutsche Staatsangehörige in Serbien weiterhin Passpflicht besteht (Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren 90 Tagen; Bundespersonalausweis nicht ausreichend). Selbst wenn in Einzelfällen serbische Grenzbehörden gegen eine Gebühr von ca. 60 Euro Passierscheine ("turisticka propusnica") zur Ein- bzw. Durchreise ausstellen, sind Durchreisende an der mazedonischen Grenze erneut mit dem Problem konfrontiert, da auch dort Passpflicht für deutsche Staatsangehörige besteht. Die mazedonischen Grenzbehörden halten sich streng an die Passpflicht und stellen keine Passierscheine o.ä. Dokumente aus, mit der Folge, dass Transitreisende ohne Reisepass spätestens dann ihre Reise abbrechen müssen bzw. längere Umwege in kauf nehmen müssen.

l Zollvorschriften / strafrechtliche Bestimmungen / Sonstiges:

Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Teilrepublik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien und Montenegro ist in unbeschränkter Höhe möglich.
Beträge ab dem Gegenwert von 5000,- Euro  sind bei der Einreise unbedingt anzumelden und der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren
.
Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien und Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig. Es muss damit gerechnet werden, dass Fahrzeuge, mit denen die Einfuhr größerer Mengen von Kraftstoffen in Reservekanistern versucht wird, an der Grenze zurückgewiesen werden.

l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug:
 

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte  Vollmacht des Halters mitgeführt werden.

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU, SCG oder SRB" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden.

Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien verweigert.

Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird im Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.

 

Vom Auswärtigen Amt gibt es diese REISEHINWEISE auch als PDF-Datei

 

2)   Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (2005)


 

 

 



Geld
 




l Währung:

Serbischer Dinar (CSD)

l Wechselkurs: (Stand: Nov 2007)
 

1,00

=

80,00

CSD

100,00

CSD

=

1,25

l Zahlungsmodalitäten:
 

In Serbien (außer Kosovo) kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.

Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 80,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.

Im Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind nur sehr vereinzelt möglich. Das Netz der Geldautomaten befindet sich im Aufbau. Aus Sicherheitsgründen wird von deren Benutzung jedoch abgeraten. Es wird daher empfohlen ausreichende Barmittel mitzuführen. Geldüberweisungen sind mittels WESTERN UNION möglich

Die Autobahngebühren können meist auch in Euro gezahlt werden.
 

 



Gesundheit /
Medizinische Hinweise
 




l Hinweise des AA vom 28.11.2007:

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

In Teilen des Landes (auch im Kosovo) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien (einschließlich Kosovo) nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.

Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.

Auch im Kosovo entspricht die medizinische Versorgung nicht westeuropäischem Standard. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorragische Kongo-Krim-Fieber auf.

Auch in Serbien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

 



GPS / Orientierung
 




 



Haustiere
 




 



Leihwagen
 




 



Links
 




Länder- und Reiseinformationen des AA
Deutsche Botschaft in Belgrad
Tourismusorganisation Serbien (in englisch)

 



Literatur /
Landkarten
 




l Literatur:

 

l Landkarten:

 

 

 



Mobilfunk
Telefon
 




Alle großen deutschen Netzbetreiber haben Roaming-Partner in Serbien.
Das  Mobilfunknetz ist in bewohnten Gebieten meist überall nutzbar.
 



Nützliches
 




l ADAC-Notrufnummer:

Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
(011) 2 42 27 07

l ADAC-Partnerclub:

Auto-moto savez Srbije i Crne Gore, Belgrad
Tel.: (011) 3 04 44 00

 



Übernachtung /
Camping
 




Die seiner Zeit vom jugoslawischen Staates am ehemaligen Autoput eingerichteten Campingmöglichkeiten gibt es zum großen Teil nicht mehr.
Die normalen Raststättenbereiche sind meist sehr kleinräumig und bieten wenig Übernachtungsmöglichkeiten.
Hierzu folgender Hinweis:
An allen Rastplätzen westlich von Beograd war im Sommer 2005 die serbische "Parkplatzmafia" zugange. Das geht so: Sobald Sie sich auf einem der - natürlich öffentlichen - Parkplätze einen Stellplatz ausgesucht haben, auf dem Sie vorhaben, zu übernachten, kommen selbsternannte Parkplatzwächter und verlangen 3 - 5 Euro. Das ist zwar keine Unsumme, doch es handelt sich ja immerhin um öffentlichen Raum. Wenn Sie sich weigern  zu zahlen, wird (völlig unsinnig natürlich) mit der Polizei gedroht. Wenn Sie das - mit Recht - kalt lässt, wird solange auf Ihr Auto getrommelt, bis Sie zahlen oder entnervt weiterfahren. Und das Ganze zeigt durchaus mafiöse Strukturen!

Mögliche Übernachtungsplätze finden Sie bei den Informationen über die Transitroute.
 



Verkehr
Straßen
Maut
 




l Besondere Verkehrsregeln:

.

l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:

Ein Großteil der ehemaligen "Horrorstrecke" ist nun zur  Autobahn ausgebaut.
Nur das Stück zwischen der mazedonischen Grenze und Leskovac wird noch für längere Zeit Landstraße bleiben.
Durch Belgrad führt eine Stadtautobahn, eine laut Karte geplante Umgehungsautobahn ist noch nicht in Sicht.

l Maut:

Die Autobahngebühren sind überdurchschnittlich hoch, für ein Wohnmobil ca. 100 € pro Durchreise bis zur mazedonischen Grenze.
(Die Beträge können in €  gezahlt werden, Wechselgeld z. T. in Dinar)

 

Ergänzende Hinweise des AA:
(Die angegebenen Mautgebühren dürften allerdings nicht mehr aktuell sein, siehe oben):
 

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte  Vollmacht des Halters mitgeführt werden.

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU, SCG oder SRB" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden.

Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien verweigert.

Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird im Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.

 



Versicherungen

 




l KFZ - Haftpflichtversicherung (gilt für deutsche KFZ)

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien und Montenegro (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU" bzw. neuerdings "SCG" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 80,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggf. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien  verweigert.
Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)

 

 



Versorgung




l Treibstoff:

Hinweis des AA vom 28.11.2007:      
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

l Sonstiges:

 

 

 

 

 

 

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