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SERBIEN (Transit) |
Informationen von A - Z |
© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 05.12.2007
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Die Informationen
beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen Reisen |
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Informationen über die befahrene Transit-Route Beograd - Nis - Sofia/Skopje finden Sie ►HIER |
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Aktuelle Lage / Sicherheit |
Links |
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Allgemeines zu Land und Leuten |
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Literatur / Landkarten |
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Anreise / Fähr- bzw. Flugverbindungen |
Mobilfunk / Telefon |
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Einreise / Zollformalitäten / Strafrecht |
Nützliches (Notfallnummern, Wetter, Uhrzeit, Strom,....) |
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Geld |
Übernachtung / Camping |
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Gesundheit / Medizinische Hinweise |
Verkehr / Straßen / Maut |
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GPS / Orientierung / Navigation |
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Versicherungen |
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Haustiere |
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Versorgung |
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Leihwagen |
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Innenpolitische Lage Die Lage im Kosovo bleibt noch immer angespannt. So ist es bei Demonstrationen in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Auch in der näheren Zukunft ist in Verbindung mit dem Kosovo-Statusprozess von Demonstrationen auszugehen. Die Sicherheitslage kann sich daher rasch ändern. Von individuellen, ohne Betreuung von ortsansässigen Gastgebern durchgeführte Reisen wird nach wie vor abgeraten. Insbesondere bei Reisen nach Serbien nach dem 10. Dezember 2007 wird zu Wachsamkeit geraten und empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. An diesem Tag soll dem VN-Generalsekretär ein Bericht zu den laufenden Verhandlungen über den zukünftigen völkerrechtlichen Status des Kosovo vorgelegt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass es nach dem 10. Dezember zu Spannungen kommt, von denen auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein könnten. Auch in Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Im Falle von Unruhen im Kosovo ist ein Übergreifen auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens nicht völlig auszuschließen. Reisen über Land / Kriminalität Bei Nachtfahrten durch Serbien (einschließlich Kosovo) besteht ein erhöhtes Risiko: U. a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit. Fahrzeuge sollten wegen häufiger Diebstähle und Aufbrüche möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden. Im gesamten Kosovo besteht außerhalb der (und z. T. unmittelbar neben den) ständig befahrenen Straßen und Wegen Minengefahr. In Serbien sowie im Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit sollten gemieden werden. Kfz-Unfälle Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, dass für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend gänzlicher Verzicht empfohlen!
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1) Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 28.11.2007) |
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Für die Einreise nach Serbien besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit Bundespersonalausweis ist in der Regel nicht möglich. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die serbischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss. Der Kinderausweis nach altem Vordruck bzw. der neue Kinderpass werden zur Einreise nach Serbien (einschließlich Kosovo) uneingeschränkt anerkannt, für die Einreise in den Kosovo bzw. bei Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält. Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.. Im Einzelnen verfügen Serbien und der Kosovo über unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen:
Insbesondere
Transitreisende durch Serbien, etwa mit Reiseziel Griechenland oder Türkei,
werden dringend darauf hingewiesen, dass für deutsche Staatsangehörige in
Serbien weiterhin Passpflicht besteht (Reisepass mit Gültigkeitsdauer von
mindestens weiteren 90 Tagen; Bundespersonalausweis nicht ausreichend).
Selbst wenn in Einzelfällen serbische Grenzbehörden gegen eine Gebühr von
ca. 60 Euro Passierscheine ("turisticka propusnica") zur Ein- bzw.
Durchreise ausstellen, sind Durchreisende an der mazedonischen Grenze erneut
mit dem Problem konfrontiert, da auch dort Passpflicht für deutsche
Staatsangehörige besteht. Die mazedonischen Grenzbehörden halten sich streng
an die Passpflicht und stellen keine Passierscheine o.ä. Dokumente aus, mit
der Folge, dass Transitreisende ohne Reisepass spätestens dann ihre Reise
abbrechen müssen bzw. längere Umwege in kauf nehmen müssen.
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Zollvorschriften / strafrechtliche
Bestimmungen / Sonstiges:
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die
Teilrepublik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar
Nennwert) beschränkt.
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Einreise
mit dem eigenen Fahrzeug: Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden. Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU, SCG oder SRB" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien verweigert. Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird im Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.
Vom Auswärtigen Amt gibt es diese REISEHINWEISE auch als PDF-Datei
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2) Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (2005) |
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Serbischer Dinar (CSD)
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Wechselkurs:
(Stand: Nov 2007)
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Zahlungsmodalitäten: In Serbien (außer Kosovo) kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 80,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig. Im Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind nur sehr vereinzelt möglich. Das Netz der Geldautomaten befindet sich im Aufbau. Aus Sicherheitsgründen wird von deren Benutzung jedoch abgeraten. Es wird daher empfohlen ausreichende Barmittel mitzuführen. Geldüberweisungen sind mittels WESTERN UNION möglich
Die
Autobahngebühren können meist auch in Euro gezahlt werden. |
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Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. In Teilen des Landes (auch im Kosovo) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien (einschließlich Kosovo) nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung. Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich. Auch im Kosovo entspricht die medizinische Versorgung nicht westeuropäischem Standard. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt. Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorragische Kongo-Krim-Fieber auf. Auch in Serbien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
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l Landkarten:
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Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter: l ADAC-Partnerclub:
Auto-moto savez Srbije i Crne Gore, Belgrad
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. l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:
Ein Großteil der ehemaligen
"Horrorstrecke" ist nun zur Autobahn ausgebaut. l Maut:
Die Autobahngebühren sind überdurchschnittlich hoch, für ein
Wohnmobil ca.
100 € pro Durchreise bis zur mazedonischen Grenze.
Ergänzende Hinweise des AA: Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden. Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU, SCG oder SRB" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien verweigert. Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird im Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.
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Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien und
Montenegro (mit Ausnahme des Kosovo), sofern die Länderangabe "YU" bzw.
neuerdings "SCG" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist.
Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer
serbisch-montenegrinischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall
nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit
entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen
eine Prämie von derzeit ca. 80,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggf.
Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30
Tage abgeschlossen werden. l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)
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Hinweis des AA vom 28.11.2007:
l Sonstiges:
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