Flagge Kroatien

KROATIEN (Transit)

Informationen von A - Z

© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 15.07.2007

Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen Reisen
 (2x in 2005) gemacht haben. Diese lassen sich unter Umständen nicht verallgemeinern.
Aktuelle Informationen finden sich auch in den entsprechenden Internetforen:
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Informationen über die befahrene Transit-Route Slowenien - Zagreb - Sl. Brod - Serbien finden Sie HIER

Aktuelle Lage  / Sicherheit

JUN 2007

Links

OKT 2005

Allgemeines zu Land und Leuten

 

Literatur  / Landkarten

 

Anreise  / Fährverbindungen

OKT 2005

Mobilfunk / Telefon

OKT 2005

Einreise  / Zollformalitäten

MRZ 2007

Nützliches

JUL 2005

Geld

JUN 2007

Übernachtung  / Camping

OKT 2005

Gesundheit / Medizinische Hinweise

MRZ 2007

Verkehr  / Straßen  / Maut

OKT 2005

GPS  / Orientierung / Navigation

JUL 2007

Versicherungen

 

Haustiere

 

Versorgung

 

Leihwagen

 

 

 

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Aktuelle Lage /
Sicherheit
 




l
06.06.2007: Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes:

In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);

  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);

  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).

Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar.

In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leer stehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.

Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.

 



Anreise /
Fährverbindung /
Flugverbindung
 




Informationen über die Anschlussländer Slowenien bzw. Serbien-Montenegro finden Sie auf den entsprechenden Länderseiten



Einreise /
Zollformalitäten
 

 

1)   Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes


l
Pass / Visa: (Stand: Juni 07)

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

l Zollvorschriften / Sonstiges:

Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.

Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.

Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden.

Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.

Unter folgendem Link bietet das kroatische Zollamt Informationen für Reisende in deutscher Sprache an:

http://www.carina.hr/EN/Documents/BrosuraZaTuriste_140x140_NJEM.pdf

 

l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug:

Führerschein, Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte

Ausländer, die sich für mehr als 24 Stunden in Kroatien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Polizei anmelden. Dies übernehmen im Regelfall die Hotels, Pensionen, Campingplätze, etc. Deutsche Führerscheine, Bootsführerscheine und Segelscheine werden anerkannt.

Vom Auswärtigen Amt gibt es diese REISEINFORMATIONEN
auch als PDF-Datei

 

2)   Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (2005)


 

 



Geld
 




l Währung:

Kroatische KUNA (HRK)

l Wechselkurs: (Stand 30.07.2006)
 

1,00

=

7,39

HRK

10,00

HRK

=

1,41

l Zahlungsmodalitäten:

Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna liegt derzeit bei rund 7,25 für 1 Euro
(Quelle: AA - Stand: März 07)

l Gängige Banknoten:


 



Gesundheit
 




Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muss es sich um einen sogenannten D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja"). Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.

Quelle: AA, Stand: 06.06.07 )
 



GPS / Orientierung
Navigation
 




Für Pocket PC- gestützte Navigationssysteme gab es bisher nur Kartenmaterial von westeuropäischen Ländern.

Bei der Software der Firma IGO gehört nun auch Kroatien zum Lieferumfang.
 



Haustiere
 




 



Leihwagen
 




 



Links
 




Länder- und Reiseinformationen des AA
Deutsche Botschaft Zagreb

Tourismusseite Kroatien

 



Literatur /
Landkarten
 




l Literatur:

 

l Landkarten:

 

 

 

 



Mobilfunk
Telefon
 




Alle großen deutschen Netzbetreiber haben Roaming-Partner in Kroatien.
Das  Mobilfunknetz ist in bewohnten Gebieten meist überall nutzbar.
 



Nützliches
 




l ADAC-Notrufnummer:

Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
(01) 3 44 06 66

l ADAC-Partnerclub:

Hrvatski Autoclub, Tel.: (01) 661 19 99

 



Übernachtung /
Camping
 




Die seiner Zeit vom jugoslawischen Staates am ehemaligen Autoput eingerichteten Campingmöglichkeiten gibt es meist nicht mehr. Die normalen Raststättenbereiche sind meist sehr kleinräumig und bieten wenig Übernachtungsmöglichkeiten. Es konnten nur mehr zwei Möglichkeiten entlang der Transitstrecke ermittelt werden (siehe Extraseite)
 



Verkehr
Straßen
Maut
 




l Besondere Verkehrsregeln:

Ab 20.08.04 muss auch tagsüber  auf allen Straßen das Abblendlicht eingeschaltet sein.

0,0 Promillegrenze

l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:

Zum großen Teil Autobahn in sehr gutem Zustand.
Ehemaliger Autoput:
An der fehlenden östlichen Verbindung nach Serbien wird  mit Hochdruck gearbeitet, so dass mit einer Fertigstellung bereits 2006 zu rechnen ist..
Im Westen reicht sie inzwischen ein gutes Stück bis Slowenien hinein.

l Maut:

Auf den Autobahnen wird Maut erhoben.
Die Autobahngebühren betrugen für die Durchreise von Slowenien bis Serbien 2005 ca. 30 € für ein Wohnmobil
(Bezahlung in € oder mit Kreditkarte möglich, Wechselgeld z. T. in Kuna)

 



Versicherungen

 




l KFZ - Haftpflichtversicherung (gilt für deutsche KFZ)

 

l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)


 

 



Versorgung




l Treibstoff:

 

l Sonstiges.

 

 

 

 

 

 

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