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KROATIEN (Transit) |
Informationen von A - Z |
© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 15.07.2007
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Die Informationen
beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen Reisen |
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Informationen über die befahrene Transit-Route Slowenien - Zagreb - Sl. Brod - Serbien finden Sie ►HIER |
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Aktuelle Lage / Sicherheit |
Links |
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Allgemeines zu Land und Leuten |
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Literatur / Landkarten |
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Anreise / Fährverbindungen |
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Geld |
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Verkehr / Straßen / Maut |
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Haustiere |
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Versorgung |
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In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar. In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leer stehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.
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1) Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes |
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Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument). Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen. Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. l Zollvorschriften / Sonstiges: Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten. Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden. Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden. Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind. Unter folgendem Link bietet das kroatische Zollamt Informationen für Reisende in deutscher Sprache an: http://www.carina.hr/EN/Documents/BrosuraZaTuriste_140x140_NJEM.pdf
l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug: Führerschein, Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte Ausländer, die sich für mehr als 24 Stunden in Kroatien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Polizei anmelden. Dies übernehmen im Regelfall die Hotels, Pensionen, Campingplätze, etc. Deutsche Führerscheine, Bootsführerscheine und Segelscheine werden anerkannt.
Vom
Auswärtigen Amt gibt es diese
REISEINFORMATIONEN
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2) Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (2005) |
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Kroatische KUNA (HRK)
l
Wechselkurs:
(Stand 30.07.2006)
l Zahlungsmodalitäten:
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen
und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten
Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte
möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der
kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und
sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der
Umtauschkurs der Landeswährung Kuna liegt derzeit bei rund 7,25 für 1 Euro l Gängige Banknoten:
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Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muss es sich um einen sogenannten D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja"). Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Quelle: AA, Stand: 06.06.07 ) |
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l Landkarten:
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Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter: l ADAC-Partnerclub: Hrvatski Autoclub, Tel.: (01) 661 19 99
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Ab 20.08.04 muss auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht eingeschaltet sein. 0,0 Promillegrenze l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:
Zum großen Teil Autobahn in sehr gutem Zustand.
l Maut:
Auf den Autobahnen wird Maut erhoben.
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l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)
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l Sonstiges.
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