Flagge Sambia

ZAMBIA (Sambia)

Informationen von A - Z

© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 13.11.2007

Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen
Reisen (2004, 2006) gemacht haben. Diese lassen sich unter Umständen nicht verallgemeinern.
Aktuelle Informationen finden sich auch in den entsprechenden Internetforen
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Aktuelle Lage  / Sicherheit

NOV 2007

Links

 SEP 2006

Allgemeines zu Land und Leuten

 

Literatur  / Landkarten

SEP 2006

Anreise  / Flug- / Fährverbindungen

JAN 2006

Mobilfunk / Telefon

SEP 2006

Einreise  / Zollformalitäten

 NOV 2007

Nützliches

SEP 2006

Geld

NOV 2007

Übernachtung  / Camping

SEP 2006

Gesundheit / Medizinische Hinweise

NOV 2007

Verkehr  / Straßen  / Maut

SEP 2006

GPS  / Orientierung / Navigation

SEP 2006

Versicherungen

SEP 2004

Haustiere

 

Versorgung

SEP 2006

Leihwagen

SEP 2006

 

 

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Aktuelle Lage /
Sicherheit




l 09.11.2007: Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
 

Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Reisen über Land/Straßenverkehr: Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.

Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden.

Kriminalität: Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.

Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden

Zuständige deutsche Auslandsvertretung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

United Nations Avenue, Stand 5209

P.O. Box 50120, Lusaka

Tel: (0260 1) 25 06 44,  25 12 59,  25 12 62 - Fax (00260 1) 25 40 14

E-Mail: info@lusaka.diplo.de - Internet:  http://www.lusaka.diplo.de

 



Anreise /
Fährverbindung /
Flugverbindung
 




 



Einreise /
Zollformalitäten
 

 

1)   Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 09.11.2007)


l
Pass / Visa:

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visa werden auch von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.

Kinderreisepässe und Kinderausweise werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinderausweise ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nur mit Lichtbild, akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend.

Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums an der Grenze beträgt für deutsche Staatsangehörige zur Zeit USD 25 und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die einen Tagesausflug von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) unternehmen möchten, können bei Einreise ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) gegen eine Gebühr von USD 10 erhalten.

Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Während die Gebühr bisher bei Abflug zu entrichten war, wird sie zukünftig (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben) bereits mit dem Flugpreis eingezogen. Andernfalls und soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („PSC: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel).

Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.

Besonderer Hinweis
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.

 

l Zollvorschriften / Sonstiges:
 

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist in unbeschränkter Höhe zulässig; Beträge, die insgesamt (den Gegenwert von) USD 5.000 übersteigen, müssen angemeldet werden.

Im Ermessen des Zollbediensteten kann die vorübergehende Einfuhr von bestimmten „Luxusgütern“ (u. a. Videokameras, Laptops) von der Erteilung einen zeitweiligen Einfuhrerlaubnis abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist die Erlaubnis bei Ausreise zusammen mit den davon erfassten Waren vorzulegen.

Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen.

Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.

Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.

Vom Auswärtigen Amt gibt es diese Reiseinformationen auch als PDF-Datei

 

2)   Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt


l
Einreise mit dem Flugzeug (2006)

Die Formalitäten verlaufen schnell und unkompliziert. Wer bereits ein Visum hat, stellt sich zur Abstempelung am entsprechenden Schalter an. In unserem Fall fand keinerlei Zollkontrolle statt.

l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug / Leihwagen

Die Einreise mit einem z. B. in Namibia zugelassenen Leihwagen ist möglich, wenn  der Vermieter die Einreise nach Zambia erlaubt und dies auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt hat.

l Einreise über Botswana mit einem auswärtigen Fahrzeug (2004)

Wir verlassen den Grenzort Kazungula (Botswana). Die Formalitäten an der Zollstation sind schnell erledigt, das Fahrzeug muss wieder an einem Extraschalter abgefertigt werden. Dann geht es zur Fähre. Das sehr betagte Modell mir seitlichem Außenbordmotor fasst genau einen der hier üblichen LKW-Ungetüme (Sattelschlepper mit Doppelauflieger!) und vier PKW, so dass man bei höherem Verkehrsaufkommen durchaus mit längeren Wartezeiten rechnen muss. Die Fähre schiebt ihre Lagerampe einfach die Uferböschung hoch. Von den durchgebrochen Bohlen darf man sich nicht abschrecken lassen und von den Löchern im Boden, durch die das Wasser des Sambezi nach oben spritzt. Die Fahne zeigt, dass man sich bereits auf sambesischem "Boden" befindet.
Die Zollformalitäten auf zambesischer Seite verlaufen geordnet, korrekt und geduldig.
Zuerst muss man auf der rechten Seite des Gebäudekomplexes die Fährgebühr zahlen (stolze 15 US $!).
Links davon sind die Schalter für die Einreise. Für die Personen muss keines der sonst üblichen Formulare ausgefüllt werden, es fällt aber eine ebenfalls stolze „Visa“- Gebühr von 25 US $ pro Person (z. B. für Bürger der BRD) an. Touristen aus anderen Ländern zahlen unter Umständen mehr.
Die Einfuhr des Fahrzeuges erfolgt wieder an einem Extraschalter (Formular und Eintrag in ein Buch). Man benötigt unter anderem die Fahrgestellnummer und Motornummer.
Dann durchschreiten wir zuerst zu Fuß den Schlagbaum. Direkt danach steht rechts ein kleiner Container, in dem die Pflichtversicherung zu zahlen ist ( 15 US $ für einen Monat, auch wenn man nur 2 Tage im Land ist).
Nun steht einer Einreise nichts mehr im Wege. Kurz danach bieten sich Geldwechsler an, die wir nicht benötigen (siehe oben).
Bei der Ausreise finden die Formalitäten auf der Rückseite des Gebäudekomplexes statt.

         
 



Geld
 




l Währung:

Sambischer Kwacha (ZMK)

l Wechselkurs: (Stand Aug. 2006 - Hinweis: Der Wechselkurs ist starken Schwankungen unterworfen)
 

1,00

=

ca. 4850

ZMK

1000,00

ZMK

=

ca. 0,206

l Zahlungsmodalitäten:

Hinweis des AA vom 09.11.2007
Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen. Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, jedoch keine EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten.

Unsere persönlichen Erfahrungen:
Im nicht touristischem Bereich (Geschäfte, Tankstellen, usw.) ist ausschließlich Barzahlung möglich. Campingplätze und Hotels nehmen meist auch USD. Parkeintritte werden nur in USD berechnet. In diesen Fällen gilt, dass man alle Beträge möglichst passend haben sollte, es fehlt immer an Wechselgeld.
Die Verwendung von Kreditkarte oder Maestrokarte ist nur in den seltensten Fällen möglich. Banken haben teilweise keine Bankautomaten. Auch Euros werden nicht überall eingetauscht.

l Gängige Banknoten:

 

 



Gesundheit /
Medizinische Hinweise
 




l Hinweise des AA vom 09.11.2007:
 

Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese in der Regel nicht verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen nicht vorgeschriebene Impfungen verlangt werden. Das kann z.B. die Gelbfieber-Impfung von allen Reisenden oder auch die Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet sein.

Malaria
: Ganzjährig, verstärkt von November – Juni hohes Risiko landesweit, besonders im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Luanwa-Tal). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
·        körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

·        in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

·        ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
: HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
und Cholera: Nach starken Regenfällen treten immer wieder Cholera-Fälle auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
: In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u.a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Infektionskrankheiten:
Schistosomiasis
(Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-See). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, wird empfohlen, diese in ihrer Originalverpackung und die ärztliche Verschreibung in englischer Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung mit sich zu führen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildeteÄrzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungs-schutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org / oder http://www.frm-web.de ).



GPS / Orientierung
 




Außerhalb von Lusaka findet man kaum Straßenschilder oder Richtungshinweise. Kleinere Ort werden oft namentlich nicht genannt. Auf Pistenstrecken und auch vor allem in Nationalparks kann die Orientierung deshalb schwierig werden. Dort wird die Verwendung eines GPS-Gerätes empfohlen.
 



Haustiere
 




 



Leihwagen
 




Es gibt in Zambia etliche einheimische Mietwagenverleiher. Die Aufstellung findet man in dem angegebenen Reiseführer. Allerdings sind darin etliche Adressen nicht mehr aktuell.
(Stand: Juli 2006)

Mietwagen in den südlichen Ländern Afrikas (Südafrika, Namibia) stehen zu günstigen Bedingungen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Allerdings gewähren normalerweise nicht alle Verleihfirmen die Erlaubnis zur Weiterreise nach Zambia.

In Lusaka / Zambia verleiht die Firma 4x4hireafrica leere oder voll ausgerüstete Geländewagen der Marke Landrover, auch  mit der Erlaubnis zur Weiterfahrt nach Malawi.
Allerdings sind die Mietpreise fast doppelt so hoch wie die Angebote z. B. in Namibia.
Beispiel:
Landrover Defender : 200 USD / Tag (incl. freie Kilometer, 2000 USD Sicherheitshinterlegung).
Bei einer Mietdauer von mehr als 5 Wochen kommt man da schnell in eine Größenordnung, wo sich die Verschiffung eines eigenen Fahrzeuges - so weit vorhanden - rentieren würde.
Außerdem ist der Fahrzeugbestand der Firma relativ alt (zum Teil Laufleistung von über 300.000 km!)

In Livingstone hat ein deutscher Entwicklungshelfer vor kurzem ebenfalls eine Verleihfirma gegründet:  www.rentcruiser.de
Die Firma verfügt zur Zeit noch über wenige Fahrzeuge der Marke Landcruiser, die ebenfalls sehr alt sind. Dafür sind die Mietpreise erheblich billiger:
Beispiel:
Voll ausgerüsteter Toyota Landcruiser: 80 USD / Tag + 110 USD Vollkasko / Monat, das macht bei einer Mietdauer von einem Monat also etwa 84 USD / Tag
Dazu kommt: 500 USD Sicherheitshinterlegung, ein evt. Transfer nach Lusaka kostet 300 USD.

 



Links
 




(Siehe Extraseite)



Literatur /
Landkarten
 




l Literatur:

ZAMBIA / MALAWI 
von Ilona Hupe und Manfred Vachal (6. Aufl. 2004, Hupe-Verlag, 24,90 €)

Sehr umfangreicher und insgesamt empfehlenswerter Reiseführer, der beide Länder von ungewöhnlich vielen Aspekten her betrachtet.
Dadurch besteht aber manchmal die Gefahr einer gewissen Unübersichtlichkeit, vor allem, wenn Angaben zu gleichen Orten auf verschiedenen Seiten stehen.
Der Hinweis "mit allen GPS-Punkten" kann so nicht akzeptiert werden.

 

l Landkarten:

ITM-Karte ZAMBIA, 1 : 1,5 Mio, (12,20 €):
Mäßig brauchbare Übersichtskarte. Straßenbezeichnungen in den Stadtplänen zum Teil veraltet.

Entsprechende TPC-Karten, die normalerweise immer eine Empfehlung sind,  waren im Frühjahr 2006 nicht (mehr?) erhältlich.

Für die Anwender der Quo Vadis Software gibt es die Karten-CD-ROM SAMBIA / MALAWI

 

 

 



Mobilfunk
Telefon
 




l Vorwahl Festnetz Zambia:

+260

l Handy:

Es haben nicht alle deutschen Netzbetreiber Roamingabkommen mit Zambia. Mobiltelefone, die z. B. das D1-Netz nutzen, funktionieren in Zambia nicht  (Stand:2006).
Es konnten deshalb auch keine Erfahrungswerte über die Abdeckung des zambischen Mobilfunknetzes gewonnen werden.

In  abgelegenen Gebieten (z. B. Lower Zambezi NP, Luambe NP) ist auf jeden Fall nur die Verwendung von Satelliten-Telefonen möglich.

 



Nützliches
 




l Elektrizität:

Das elektrische System basiert auf 220/240 Volt Wechselstrom mit einem
britischen 3-Stift-Stecker. Andere Geräte benötigen einen Adapter.

l Deutsche Botschaft in Lusaka:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, United Nations Avenue, Stand 5209, P.O. Box 50120, Lusaka

Tel: (0260 1) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62, Fax (00260 1) 25 40 14

E-Mail: info@lusaka.diplo.de; Internet: http://www.lusaka.diplo.de
 

l Ladenzeiten:

.
 

l Wettervorhersage für ..:
 

LUSAKA  LIVINGSTONE  

 

l Zeitunterschied zur BRD:
 

Sommerzeit: +/- 0 Winterzeit: (k.A.)

 



Übernachtung /
Camping
 




(Siehe Extraseite)

 



Verkehr
Straßen
Maut
 




l Besondere Verkehrsregeln:

Linksverkehr!

l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:

Die Angaben beziehen sich auf die von uns befahrenen Routen:
In Lusaka herrscht zum Teil  sehr dichter Stadtverkehr, es wird weitgehend  diszipliniert gefahren.
Auf den Überlandstrecken gibt es relativ wenig Privatfahrzeuge. Hauptgefahr geht hier vor allem von den Lastwagen, Bussen und Sammeltaxis aus, die meist mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Es konnten viele LKW-Unfälle registriert werden.

l Maut:

.

 



Versicherungen

 




l KFZ - Haftpflichtversicherung

Für auswärtige Leihwagen oder eigene Fahrzeuge, die nach Zambia eingeführt werden, ist eine Pflichtversicherung abzuschließen:
15 US $ für einen Monat, auch wenn man nur wenige Tage im Land ist (Stand Aug 2004).

 



Versorgung




l Treibstoff:

Die Treibstoffversorgung auf den Überlandstrecken ist normalerweise ausreichend. Beim Befahren längerer Pistenstrecken können Zusatztanks oder Kanister notwendig sein.
Dieselpreis im AUG 2006: ca. 5000 ZMK / Liter

l Sonstiges.

Die Versorgung mit Lebensmitteln entspricht in keiner Weise den europäischen Maßstäben, einzig in Lusaka gibt es ein halbwegs entsprechendes Angebot. Die Preise sind insgesamt unerwartet hoch. Das Preisgefüge ist zum Teil sehr seltsam: so kosten z. B. drei große Porterhouse Steaks genau so viel wie ein kleine Packung Erdnüsse.

 

       

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