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ZAMBIA (Sambia) |
Informationen von A - Z |
© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 13.11.2007
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Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen,
die wir bei unseren individuellen |
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Aktuelle Lage / Sicherheit |
Links |
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Allgemeines zu Land und Leuten |
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Literatur / Landkarten |
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Anreise / Flug- / Fährverbindungen |
Mobilfunk / Telefon |
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Einreise / Zollformalitäten |
Nützliches |
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Geld |
Übernachtung / Camping |
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Gesundheit / Medizinische Hinweise |
Verkehr / Straßen / Maut |
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GPS / Orientierung / Navigation |
Versicherungen |
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Haustiere |
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Versorgung |
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Leihwagen |
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Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Reisen über Land/Straßenverkehr: Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Kriminalität: Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden Zuständige deutsche Auslandsvertretung Botschaft der Bundesrepublik Deutschland United Nations Avenue, Stand 5209 P.O. Box 50120, Lusaka Tel: (0260 1) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62 - Fax (00260 1) 25 40 14 E-Mail: info@lusaka.diplo.de - Internet: http://www.lusaka.diplo.de
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1) Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 09.11.2007) |
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Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visa werden auch von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben. Kinderreisepässe und Kinderausweise werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinderausweise ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nur mit Lichtbild, akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend. Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums an der Grenze beträgt für deutsche Staatsangehörige zur Zeit USD 25 und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die einen Tagesausflug von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) unternehmen möchten, können bei Einreise ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) gegen eine Gebühr von USD 10 erhalten. Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Während die Gebühr bisher bei Abflug zu entrichten war, wird sie zukünftig (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben) bereits mit dem Flugpreis eingezogen. Andernfalls und soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („PSC: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8. Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel). Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Besonderer Hinweis
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Zollvorschriften / Sonstiges: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist in unbeschränkter Höhe zulässig; Beträge, die insgesamt (den Gegenwert von) USD 5.000 übersteigen, müssen angemeldet werden. Im Ermessen des Zollbediensteten kann die vorübergehende Einfuhr von bestimmten „Luxusgütern“ (u. a. Videokameras, Laptops) von der Erteilung einen zeitweiligen Einfuhrerlaubnis abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist die Erlaubnis bei Ausreise zusammen mit den davon erfassten Waren vorzulegen. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise. Besondere strafrechtliche VorschriftenDas Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen. Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden. Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise. Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung. Vom Auswärtigen Amt gibt es diese Reiseinformationen auch als PDF-Datei
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2) Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt |
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Die Formalitäten verlaufen schnell und unkompliziert. Wer bereits ein Visum hat, stellt sich zur Abstempelung am entsprechenden Schalter an. In unserem Fall fand keinerlei Zollkontrolle statt. l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug / Leihwagen Die Einreise mit einem z. B. in Namibia zugelassenen Leihwagen ist möglich, wenn der Vermieter die Einreise nach Zambia erlaubt und dies auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt hat. l Einreise über Botswana mit einem auswärtigen Fahrzeug (2004)
Wir verlassen den Grenzort Kazungula (Botswana). Die
Formalitäten an der Zollstation sind schnell erledigt, das Fahrzeug muss
wieder an einem Extraschalter abgefertigt werden. Dann geht es zur Fähre.
Das sehr betagte Modell mir seitlichem Außenbordmotor fasst genau einen der
hier üblichen LKW-Ungetüme (Sattelschlepper mit Doppelauflieger!) und vier
PKW, so dass man bei höherem Verkehrsaufkommen durchaus mit längeren
Wartezeiten rechnen muss. Die Fähre schiebt ihre Lagerampe einfach die
Uferböschung hoch. Von den durchgebrochen Bohlen darf man sich nicht
abschrecken lassen und von den Löchern im Boden, durch die das Wasser des
Sambezi nach oben spritzt. Die Fahne zeigt, dass man sich bereits auf
sambesischem "Boden" befindet. |
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Sambischer Kwacha (ZMK)
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Wechselkurs:
(Stand
Aug. 2006 - Hinweis: Der Wechselkurs ist starken Schwankungen unterworfen)
l Zahlungsmodalitäten:
Hinweis des AA vom 09.11.2007
Unsere persönlichen Erfahrungen: l Gängige Banknoten:
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Impfschutz: Eine gültige Impfung
gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem
Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Bei Einreise aus Deutschland wird diese in der Regel nicht verlangt. · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare
Erkrankungen kommen vor. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org / oder http://www.frm-web.de ). |
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Mietwagen in den südlichen Ländern Afrikas (Südafrika, Namibia) stehen zu günstigen Bedingungen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Allerdings gewähren normalerweise nicht alle Verleihfirmen die Erlaubnis zur Weiterreise nach Zambia.
In
Lusaka / Zambia verleiht die Firma
4x4hireafrica
leere oder voll ausgerüstete Geländewagen der
Marke Landrover, auch mit der
Erlaubnis zur Weiterfahrt nach Malawi.
In
Livingstone hat ein deutscher Entwicklungshelfer vor kurzem
ebenfalls eine Verleihfirma gegründet: www.rentcruiser.de
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ZAMBIA / MALAWI
l Landkarten:
ITM-Karte ZAMBIA, 1 : 1,5 Mio, (12,20 €):
Entsprechende TPC-Karten, die normalerweise immer eine Empfehlung sind, waren im Frühjahr 2006 nicht (mehr?) erhältlich. Für die Anwender der Quo Vadis Software gibt es die Karten-CD-ROM SAMBIA / MALAWI
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+260 l Handy:
Es haben nicht alle deutschen Netzbetreiber Roamingabkommen mit Zambia.
Mobiltelefone, die z. B. das D1-Netz nutzen, funktionieren in
Zambia nicht
(Stand:2006). In abgelegenen Gebieten (z. B. Lower Zambezi NP, Luambe NP) ist auf jeden Fall nur die Verwendung von Satelliten-Telefonen möglich.
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Das elektrische System basiert auf 220/240 Volt Wechselstrom mit
einem l Deutsche Botschaft in Lusaka: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, United Nations Avenue, Stand 5209, P.O. Box 50120, Lusaka Tel: (0260 1) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62, Fax (00260 1) 25 40 14
E-Mail:
info@lusaka.diplo.de; Internet:
http://www.lusaka.diplo.de l Ladenzeiten:
.
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Wettervorhersage für ..:
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Zeitunterschied zur BRD:
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Linksverkehr! l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:
Die Angaben beziehen sich auf die von uns befahrenen Routen: l Maut: .
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Für auswärtige Leihwagen oder
eigene Fahrzeuge, die nach Zambia eingeführt werden, ist eine
Pflichtversicherung abzuschließen:
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Die Treibstoffversorgung auf den Überlandstrecken ist normalerweise
ausreichend. Beim Befahren längerer Pistenstrecken können Zusatztanks oder
Kanister notwendig sein. l Sonstiges. Die Versorgung mit Lebensmitteln entspricht in keiner Weise den europäischen Maßstäben, einzig in Lusaka gibt es ein halbwegs entsprechendes Angebot. Die Preise sind insgesamt unerwartet hoch. Das Preisgefüge ist zum Teil sehr seltsam: so kosten z. B. drei große Porterhouse Steaks genau so viel wie ein kleine Packung Erdnüsse.
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