Flagge Slowenien

SLOWENIEN

Informationen von A - Z

© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 05.12.2007

Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen, die wir bei unseren individuellen
Reisen (2005, 2007) gemacht haben. Diese lassen sich unter Umständen nicht verallgemeinern.
Aktuelle Informationen finden sich auch in den entsprechenden Internetforen:
        ►   Übersicht   ◄

Aktuelle Lage  / Sicherheit

DEZ 2007

Links

JUN 2007

Allgemeines zu Land und Leuten

 

Literatur  / Landkarten

 

Anreise  / Fähr- bzw. Flugverbindungen

 

Mobilfunk / Telefon

JUN 2007

Einreise  / Zollformalitäten

DEZ 2007

Nützliches (Notfallnummern, Wetter, Uhrzeit, Strom,....)

JUL 2005

Geld

MAI 2007

Übernachtung  / Camping

JUN 2007

Gesundheit / Medizinische Hinweise

DEZ 2007

Verkehr  / Straßen  / Maut

DEZ 2007

GPS  / Orientierung / Navigation

 

Versicherungen

 

Haustiere

 

Versorgung

 

Leihwagen

 

 

 

zurück

 

 

 



Aktuelle Lage /
Sicherheit
 




l 27.11.2007: Sicherheitshinweise des AA

Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in benachbarten süd- bzw. mittelosteuropäischen Ländern.

 



Anreise /
Fährverbindung /

Flugverbindung

 




 



Einreise /
Zollformalitäten
 

 

1)   Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 27.11.2007)


l
Pass / Visa:

Die besuchsweise Ein- (und Durch-) Reise ist sowohl mit einem gültigen Personalausweis als auch mit einem gültigen Reisepass möglich. Das gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis - EU eingeholt werden. Mitreisende Kinder müssen entweder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein oder, falls die Einreise mit Personalausweis erfolgt, einen Kinderausweis mitführen.

Ungültige Reisepässe oder Personalausweise berechtigen grundsätzlich nicht zum Grenzübertritt, insbesondere nicht an der EU-Außengrenze zu Kroatien, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen weder Reisepass noch Personalausweis mitgeführt werden. Auf die sich dann ergebenden erheblichen Verzögerungen im Reiseverlauf wird ausdrücklich hingewiesen.

l Zollvorschriften / strafrechtliche Bestimmungen / Sonstiges:

Die Ein- und Durchfuhr von sogenannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel usw.) ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug:

Führerschein, Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte

 

Vom Auswärtigen Amt gibt es diese REISEINFORMATIONEN 
auch als PDF-Datei

 

2)   Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (....)


 

 



Geld
 




l Währung:

Ab dem 01.01.2007 ist der EURO das offizielle Zahlungsmittel.
Er ersetzt den bisherigen slowenische Tolar (SIT).
Der Wechselkurs betrug zuletzt etwa 1 : 240

l Zahlungsmodalitäten:

Es gibt über 1000 Geldautomaten zum Abheben von Bargeld. Die Maestro-Karte wird überwiegend akzeptiert. In größeren Geschäften, Restaurants, Tankstellen oder Hotel auch Kreditkartenzahlung möglich.
 



Gesundheit
 




l 27.11.2007: Hinweise des AA:
 

Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Impfschutz: In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufrieden stellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana (Laibach) und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden.

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.

Es ist davon auszugehen, dass die behandelnden Ärzte regelmäßig über Kenntnisse der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache verfügen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies im Falle des Pflege- und Versorgungspersonals jedoch nicht grundsätzlich der Fall ist.

 



GPS / Orientierung
 




 



Haustiere
 




 



Leihwagen
 




 



Links
 




(siehe Extraseite)

 



Literatur /

Landkarten
 




l Literatur:

 

l Landkarten:

 

 

 



Mobilfunk
Telefon
 




Alle großen deutschen Netzbetreiber haben Roaming-Partner in Slowenien.
Das  Mobilfunknetz ist in bewohnten Gebieten meist überall nutzbar.
 



Nützliches
 




l ADAC-Notrufnummer:

Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
 (00385-1) 3 44 06 50

l ADAC-Partnerclub:

Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53

 



Übernachtung /
Camping
 




(Siehe Extra-Seite)



Verkehr
Straßen
Maut
 




l Besondere Verkehrsregeln:

Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein

Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeuges muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:

Die Strecke Karawankentunnel - Ljubljana ist erst in Teilstücken fertig. Es wird daran gearbeitet, eine Fertigstellung ist aber noch nicht abzusehen.
In Ljubljana führt die Strecke noch ein Stück durch die Stadt. An einer Untertunnelung und dem Anschluss an den südlichen Autobahnring wird gearbeitet.
An der noch fehlenden Autobahn-Verbindung Ljubljana - Zagreb wird ebenfalls mit Hochdruck gearbeitet, doch ist auch hier wegen des schwierigen Geländes an eine schnelle Schließung der Lücke nicht zu denken.

l Maut:

Die Gebühren betragen auf der Strecke Karawankentunnel - kroatische Grenze für ein Wohnmobil  ca. 15 € pro Durchreise (Stand: August 2005).
(Die Beträge können offiziell in € gezahlt werden).

l Ergänzende Hinweise des AA vom 27.11.2007:

Straßenbenutzung:
Die Ost-West-Autobahn A2 zwischen Maribor und Koper ist fertiggestellt, die Nord-Süd-Autobahn A1 zwischen Karawanken-Tunnel / Jesenice und Obrežje / Richtung Zagreb ist in den Bereichen bei Bled und bei Novo Mesto / Otočec sowie in der Stadtumgebung von Ljubljana (Laibach) durch die noch andauernden Bauarbeiten unterbrochen. Für alle Teilstücke werden Autobahngebühren erhoben.

Fahrverbote / Beschränkungen:
Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie während der Tourismussaison vom 15.06. bis 15.09. an Samstagen von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge:

Von Laibach zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis.

Während des Winters gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte.

Bei Sturm (»Bora«) gilt ein Fahrverbot für Güterverkehr, Fahrzeugkombinationen mit geschlossenem oder mit Plane bedecktem Fahrgestell, Gelenk- und Doppeldeckerbusse, Wohnmobile und Wohnwagen.

Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.

 



Versicherungen

 




l KFZ - Haftpflichtversicherung (gilt für deutsche KFZ)

 

l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)

 

 



Versorgung




l Treibstoff:

 

l Sonstiges.

 

 

 

 

 

 

zurück