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SLOWENIEN |
Informationen von A - Z |
© K. Friedl - WWW.OFFROAD-REISEN.COM - Stand: 05.12.2007
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Die Informationen beziehen sich auch auf Erfahrungen,
die wir bei unseren individuellen |
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Aktuelle Lage / Sicherheit |
Links |
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Allgemeines zu Land und Leuten |
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Literatur / Landkarten |
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Anreise / Fähr- bzw. Flugverbindungen |
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Mobilfunk / Telefon |
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Einreise / Zollformalitäten |
Nützliches (Notfallnummern, Wetter, Uhrzeit, Strom,....) |
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Geld |
Übernachtung / Camping |
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Gesundheit / Medizinische Hinweise |
Verkehr / Straßen / Maut |
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GPS / Orientierung / Navigation |
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Versicherungen |
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Haustiere |
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Versorgung |
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Leihwagen |
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Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer
Sicherheitshinweis.
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1) Offizielle Bestimmungen des Auswärtigen Amtes (Stand: 27.11.2007) |
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Die besuchsweise Ein- (und Durch-) Reise ist sowohl mit einem gültigen Personalausweis als auch mit einem gültigen Reisepass möglich. Das gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis - EU eingeholt werden. Mitreisende Kinder müssen entweder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein oder, falls die Einreise mit Personalausweis erfolgt, einen Kinderausweis mitführen. Ungültige Reisepässe oder Personalausweise berechtigen grundsätzlich nicht zum Grenzübertritt, insbesondere nicht an der EU-Außengrenze zu Kroatien, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen weder Reisepass noch Personalausweis mitgeführt werden. Auf die sich dann ergebenden erheblichen Verzögerungen im Reiseverlauf wird ausdrücklich hingewiesen. l Zollvorschriften / strafrechtliche Bestimmungen / Sonstiges: Die Ein- und Durchfuhr von sogenannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel usw.) ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird. l Einreise mit dem eigenen Fahrzeug: Führerschein, Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte
Vom
Auswärtigen Amt gibt es diese
REISEINFORMATIONEN
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2) Unsere persönlichen Erfahrungen beim Grenzübertritt (....) |
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Ab dem 01.01.2007 ist der EURO das
offizielle Zahlungsmittel. l Zahlungsmodalitäten:
Es gibt über 1000 Geldautomaten zum Abheben von Bargeld. Die Maestro-Karte
wird überwiegend akzeptiert. In größeren Geschäften, Restaurants,
Tankstellen oder Hotel auch Kreditkartenzahlung möglich. |
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Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Impfschutz: In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufrieden stellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana (Laibach) und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden. Es ist davon auszugehen, dass die behandelnden Ärzte regelmäßig über Kenntnisse der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache verfügen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies im Falle des Pflege- und Versorgungspersonals jedoch nicht grundsätzlich der Fall ist.
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l Landkarten:
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Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter: l ADAC-Partnerclub: Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53
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Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeuges muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. l Straßenzustand / Verkehrsaufkommen:
Die Strecke Karawankentunnel - Ljubljana ist erst in Teilstücken fertig.
Es wird daran gearbeitet, eine Fertigstellung ist aber noch nicht
abzusehen. l Maut:
Die Gebühren
betragen auf der Strecke Karawankentunnel - kroatische Grenze für ein Wohnmobil ca.
15 € pro Durchreise (Stand: August 2005).
l Ergänzende Hinweise des AA vom 27.11.2007:
Straßenbenutzung:
Fahrverbote / Beschränkungen: Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: Von Laibach zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Während des Winters gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte. Bei Sturm (»Bora«) gilt ein Fahrverbot für Güterverkehr, Fahrzeugkombinationen mit geschlossenem oder mit Plane bedecktem Fahrgestell, Gelenk- und Doppeldeckerbusse, Wohnmobile und Wohnwagen. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
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l KFZ - Kaskoversicherung (gilt für deutsche KFZ)
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l Sonstiges.
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